Praxis Tim Raav · Kiel
Honorar & Erstattung
Planen Sie für eine Behandlung bis zu 60 Minuten ein. Das Honorar liegt je nach Aufwand bei 120 bis 150 Euro – berechnet wird die Behandlung, nicht die Zeit. Sie erhalten eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können – je nach Versicherung als Rechnung über die osteopathische Behandlung oder nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) mit den erbrachten Leistungen. Das gilt für Erst- und Folgebehandlungen gleichermaßen.
Privatversicherte und Zusatzversicherte
Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen erstatten osteopathische Behandlungen in der Regel ganz oder teilweise; Umfang und Höchstsätze hängen vom Tarif ab.
Gesetzlich Versicherte
Auch mit gesetzlicher Krankenkasse sind Sie willkommen. Viele Kassen bezuschussen Osteopathie als Zusatzleistung – häufig 40 bis 80 Euro je Behandlung für drei bis sechs Behandlungen im Jahr, manche mit einem Jahresbudget (Beispiel AOK: bis 500 Euro, höchstens 80 Euro je Behandlung). Sie zahlen die Rechnung über die osteopathische Behandlung zunächst selbst und reichen sie ein; die meisten Kassen verlangen vorher eine ärztliche Empfehlung. Ob und in welcher Höhe Ihre Kasse zahlt, erfahren Sie dort am schnellsten – die Beträge hier sind Beispiele, Stand September 2026.
Die Voraussetzungen der Kassen an den Behandler sind erfüllt: Mitglied im Verband der Osteopathen Deutschland (VOD), fünfjähriges Osteopathie-Studium nach amerikanischem Curriculum mit über 1.350 Unterrichtsstunden, staatlich geprüfter Physiotherapeut, Heilpraktikererlaubnis.
Termine
Termine vergibt unser Sekretariat, Mo–Fr 8–18 Uhr, oder Sie buchen online. Bitte bringen Sie zur ersten Behandlung vorhandene Befunde und Bilder mit.
Fragen zu Ihrer Behandlung?
Buchen Sie online oder rufen Sie an – unser Sekretariat ist Mo–Fr 8–18 Uhr für Sie da.
